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Hinter dem Geschäft

Seit ich Gründungsjahr angefangen habe, hauptberuflich als Personalvermittler/in zu arbeiten, habe ich mir einen Namen für hohe Qualität und professionelle Arbeit gemacht. Deshalb gelte ich als der/die Personalvermittler/in erster Wahl in Ort. Ich arbeite gerne mit neuen und wiederkehrenden Kunden zusammen und biete jedem einzelnen den bestmöglichen Service. Ich bin stolz auf das, was ich seit Gründungsjahr erreicht habe und freue darauf, noch auf Jahre mit meinen treuen Kunden zusammenzuarbeiten.

- Roland Gonnermann

Arbeiten am Laptop

Noch mehr Infos

Der Berufsbetreuer führt die Konten des Betreuten. Sofern der Betreute geschäftsfähig ist und kein Einwilligungsvorbehalt vorliegt, kann der Betreute auch neben dem Betreuer über seine Konten verfügen. Die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, Prüfen von Ansprüchen, die sich gegen den Betreuten richten, Schutz der Vermögenswerte gegen den Zugriff Dritter.

Der Betreuer macht für den Betreuten Sozialhilfeansprüche geltend, z.B. SGB II oder SGB XII, Ansprüche gegenüber der Kranken- und/oder Pflegeversicherung, Rentenansprüche, Arbeitslosengeld usw.


Die Gesundheitssorge
 
Hier ist für den Krankenversicherungsschutz des Betreuten zu sorgen, Behandlungsverträgen, für Pflege und Rehabilitationsmaßnahmen zu sorgen, die Behandlung und Pflege zu beaufsichtigen, gegebenenfalls bei Bedarf der Anbringung einer PEG-Sonde zuzustimmen oder diese abzulehnen

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